Expotronic Dipl.Ing. Michael
Hartmann Hoher Weg 24 75175 Pforzheim
- Stand: 05/2006 -
§ 1 Allgemeines –
Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer
vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die
zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten ab
Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich der zum
Fakturierungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines
Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechtes
ausgeschlossen.
(3) Tritt in die
Vermögensverhältnisse des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so
sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistung von
einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu
machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des
Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen.
§ 3 Versand und Verpackung
(1) Sofern sich aus dem Vertrag
nichts anderes ergibt, ist Verkaufsstelle und somit Erfüllungsort unsere
Niederlassung.
(2) Wünscht der Käufer den Versand
an einen anderen Ort, so erfolgt dies auf seine Gefahr und Rechnung.
(3) Sofern der Käufer es wünscht,
werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
§ 4 Lieferpflichten
(1) Soweit eine Lieferverpflichtung
unsererseits vereinbart wurde, setzt diese die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Käufer in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
(3) Im Falle von Lieferverzug
richtet sich unsere Haftung nach § 7 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, dass unsere Haftung der Höhe nach für
jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht
mehr als 15 % des Lieferwertes begrenzt ist.
(4) Im
kaufmännischen Rechtsverkehr bleiben Teillieferungen ausdrücklich
vorbehalten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum
an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung
der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns
entstandenen Ausfall.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die
Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Offenlegung des
Eigentumvorbehalts weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.)
unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Übersteigt der Wert der
eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf
Verlangen des Käufers nach seiner Wahl zur Rückgabe oder Freigabe
verpflichtet.
§ 6 Garantie und Gewährleistung
(1) Soweit der Käufer nicht
Verbraucher im Sinne der § 474 ff BGB ist, erfolgt der Verkauf gebrauchter
Sachen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
(2) Soweit der Käufer ein
Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff BGB ist, gilt Folgendes:
aa) Soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt.
bb) Schlägt die Nacherfüllung fehl,
so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu
verlangen.
cc) Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern bei gebrauchten Waren zwölf
Monate und bei Neuwaren zwei Jahre, gerechnet ab Ablieferung. Dies gilt
jedoch nicht für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet werden sollen; für solche Waren gilt die
gesetzliche Verjährung.
dd) Die Verjährungsfrist im Fall
eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie
beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
ee) Von Vorstehendem unberührt
bleibt die Haftung gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 7 Widerrufsrechte
(1) Soweit der Käufer Verbraucher
im Sinne § 312 d BGB ist, kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E Mail) oder
durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an LOGISERV GmbH, Daimlerstraße 32, 71696 Möglingen (e-Mail:
info@logiserv.de).
(2) Das Widerrufsrecht besteht
nicht bei Verträgen:
· zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
· zur Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
· zur Lieferung von Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierten oder
· zur Erbringung von Wett- und
Lotterie- Dienstleistungen
(3) Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ih-nen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware
der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware
einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.
§ 8 Haftung
(1) Vorbehaltlich nachstehender
Regelungen in den Abs. 2 bis 4 sind Ansprüche des Käufers auf
Schadensersatz wegen allen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und
aus unerlaubter Handlung – insbesondere hinsichtlich mittelbarer Schäden,
Folgeschäden, reinen Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen etc.) – ausgeschlossen. Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Unberührt hiervon bleibt unsere
Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für
ausdrückliche schriftliche Garantien, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie in allen Fällen, in denen uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Einer uns zurechenbaren
Pflichtverletzung steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
(3) Unsere Haftung ist im Falle
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die keine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist, bzw. einer leicht fahrlässigen
Verletzung einer Kardinalpflicht, die lediglich einen Sach- oder
Vermögensschaden verursacht, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Käufer Kaufmann ist,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort; wir sind jedoch
berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
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